Neues zur Vergütung von Blutzucker-Teststreifen

Wichtige Gesetzesänderung per 01.08.2007

Das EDI hat entschieden, die Vergütung der Blutzuckerteststreifen für nicht insulinabhängige Diabetiker/Innen auf 400 Stück pro Jahr zu limitieren. Diese Limitation gilt vorerst für 2 1/2 Jahre und wird dann neu überprüft.

Ebenfalls wurde das Gesetzt geändert im Bezug von Blutzucker-Messgeräte: Neu ist, dass nun jede Person mit einem Diabetes Anrecht zum Bezug eines Blutzucker-Messgerätes über die Grundversicherung hat.

PDF-Download / Liste Krankenkassen welche die Direktverrechnung der Teststreifen bei Bezug über die Diabetes-Beratung Pavan zulassen

 


Diabetes-Beratung Marco Pavan
Missionsstrasse 24, Postfach 1321, 4001 Basel
Tel. 078 788 55 58, Fax 086 078 788 55 58
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.