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Neues zur Vergütung von Blutzucker-Teststreifen |
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Wichtige Gesetzesänderung per 01.08.2007
Das EDI hat entschieden, die Vergütung der Blutzuckerteststreifen für nicht insulinabhängige Diabetiker/Innen auf 400 Stück pro Jahr zu limitieren. Diese Limitation gilt vorerst für 2 1/2 Jahre und wird dann neu überprüft.
Ebenfalls wurde das Gesetzt geändert im Bezug von Blutzucker-Messgeräte: Neu ist, dass nun jede Person mit einem Diabetes Anrecht zum Bezug eines Blutzucker-Messgerätes über die Grundversicherung hat.
PDF-Download / Liste Krankenkassen welche die Direktverrechnung der Teststreifen bei Bezug über die Diabetes-Beratung Pavan zulassen |